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Förderung des Masterstudiums durch ein Stipendium der Ernst-Jäger-Stiftung

Die Ernst-Jäger-Stiftung lobt für die Förderung von Studierenden der Organischen und Makromolekularen Chemie, die ihre Bachelorarbeit am Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie der HHU absolviert haben, ein Stipendium für die Zeitspanne von 4 Semestern des Masterstudiengangs (WiSe 2023/24 bis SoSe 2025) auf Basis von Initiativbewerbungen aus. Die Förderung beträgt 500 Euro pro Monat. Der Schwerpunkt bzw. das Ziel dieser Förderung ist es, exzellente Studierende zu unterstützen, die Eigeninitiative zeigen und ein Interesse für die Chemie der Polymere und Oligomere besitzen. Die Bewerbung soll bis spätestens zum 30.09.2023 in digitaler Form beim Sekretariat des Lehrstuhls für Organische Chemie, Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie der HHU (oc1.orgchemie(at)uni-duesseldorf.de; Betreffzeile: Bewerbung um das Stipendium für das Masterstudium 2023) erfolgen.

Für die Bewerbung müssen eingereicht werden:

  1. Nachweis der Exzellenz (Durchschnittsnote sehr gut) und der erfolgreichen Beendigung des Bachelorstudiums (Chemie) innerhalb maximal sechs Semestern (d.h. bis zum 30.09.2023) durch Vorlage des (vorläufigen) Bachelorzeugnisses.
  2. Ausführliches Bewerbungs- und Motivationsschreiben, das erkennen lässt, warum eine Bewerbung bei der Ernst-Jäger-Stiftung erfolgt.
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Nachweis der leistungsmäßig exzellenten Stellung in der Kohorte/entsprechendem Bachelorjahrgang der Fakultät durch Vorlage eines Rankings des Prüfungsamtes, aus dem Position im Notenranking erkennbar ist.
  5. Empfehlungsschreiben der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters der Bachelorarbeit.

Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl kommen, werden vom Kuratorium zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in Folge dessen dann die Auswahl erfolgt. Eine Ablehnung wird nicht begründet.

Die Förderung durch das Stipendium erfolgt durch schriftliche Anerkennung der Förderbedingungen durch die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten:

  1. Vorlage eines schriftlichen Erfahrungs- und Studienfortschrittsberichts (1-2 Seiten) am Ende jeden Semesters (Ende der vorlesungsfreien Zeit)
  2. Verpflichtende Teilnahme an Veranstaltungen der Ernst-Jäger-Stiftung

Im Falle der Missachtung der vorgenannten Pflichten kann das Kuratorium beschließen, die Förderung einzustellen und/oder die Förderung zurückzufordern.   

 

gez. Prof. Dr. Thomas J. J. Müller im Namen des Kuratoriums der Ernst-Jäger-Stiftung

 

 

Kategorie/n: OC Czekelius, OC Müller, OC Schaper
Responsible for the content: PD Dr. Klaus Schaper : Contact by e-mail